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Hinweise für Straßenmusikanten und Schauspieler im Zusammenhang mit der Stadtordnung

05.11.2019 11:15

Im Rahmen der Durchführung des Erfurter Weihnachtsmarktes 2019, welcher vom 26.11.2019, 10:00 Uhr, bis zum 22.12.2019, 20:00 Uhr, stattfindet, findet der § 9 „Straßenmusikanten und Schauspieler“ der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt (Stadtordnung) vom 16. Mai 2003 keine Anwendung im festgesetzten Veranstaltungsgelände, welches folgende Bereiche umfasst: Willy-Brandt-Platz (Bahnhofsvorplatz), Bahnhofstraße, Anger, Schlösserstraße, Schlösserbrücke, Fischmarkt, Rathausarkaden, Benediktsplatz, Marktstraße, Domplatz.


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